Ermächtigte Übersetzerin für die russische und die ukrainische Sprache
Beglaubigte Übersetzungen sind Urkundenübersetzungen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ausschließlich von Fachleuten mit einer entsprechenden Ermächtigung zu bescheinigen sind.
Daher stehe ich Ihnen als durch den Präsidenten des OLG Köln ermächtigte Übersetzerin für die Sprachen Russisch und Ukrainisch für die Übersetzung Ihrer Urkunden in Sprachrichtungen Russisch-Deutsch, Deutsch-Russisch, Ukrainisch-Deutsch und Deutsch-Ukrainisch mit meinem Fachwissen und meiner Erfahrung gerne zur Verfügung.
Zu den Urkunden gehören amtliche Schriftstücke, durch die etwas beglaubigt, bescheinigt oder bestätigt wird. Zu den am häufigsten angefragten Urkundenübersetzungen zählen beglaubigte Übersetzungen folgender Dokumente:
Geburtsurkunde
Eheurkunde
Heiratsurkunde
Auszug aus dem Geburts- oder Heiratsregister
Schulzeugnis und Hochschuldiplom
Arbeitsbuch
Einbürgerungsurkunde
Anmeldebescheinigung
Führungszeugnis
notarielle Erklärung
Gerichtsbeschluss in Familiensachen usw.
Haben Sie ein amtliches Dokument bzw. eine Urkunde zu übersetzen und zu beglaubigen, kontaktieren Sie mich unter der Telefonnummer 0176/60813728 oder über die E-Mail-Adresse iana.riedel@yahoo.de an und ich erstelle für Sie gerne kurzfristig, in der Regel innerhalb von zwei Stunden, ein unverbindliches Übersetzungsangebot.